Bislang war die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers installiert war. Durch das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, dem der Bundesrat am 30.3.2012 zugestimmt hat,...
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