Ist das Erbschaftsteuergesetz (schon wieder) verfassungswidrig?

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 war die Erhebung der Erbschaftsteuer in vielen Punkten mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Gesetzgeber wurde daher verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Ob diese Neuregelung nun auch wieder verfassungswidrig ist, wird wohl bald erneut überprüft werden. Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nämlich zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt.

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