Mindert ein Kassen-Bonus den Sonderausgabenabzug?

Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.

Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof, da die Finanzverwaltung gegen das Urteil Revision eingelegt hat.

Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, Az. 3 K 1387/14, Rev. BFH Az. X R 17/15, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 144829

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