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Weltweiter Austausch von Kontoinformationen

Bereits im Oktober 2014 hatten sich mehr als 50 Staaten zum automatischen Austausch von Konto-Informationen verpflichtet, wobei dieser ab Herbst 2017 erfolgen soll. Mit dem nun im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz wurde diese Verpflichtung in nationales Recht überführt.

Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Es sollen insbesondere folgende Daten ausgetauscht werden:

– Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
– Kontonummer,
– Jahresendsalden der Finanzkonten und
– gutgeschriebene Kapitalerträge (einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse).

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 18.12.2015 „Weltweiter Informationsaustausch“; Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachsen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015, BGBl I, S. 2531

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