(0711) 81 47 79 56

(0711) 81 47 79 55

info@just-steuerberater.de

Just Steuerberater Stuttgart Logo

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für 2018 veröffentlicht

| Die Finanzverwaltung hat die für 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. |

Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit (Wahlrecht), Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung vieler Einzelentnahmen.

Beachten Sie | Da diese Regelung der Vereinfachung dienen soll, sind Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten nicht zulässig. Selbst Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine abweichende Handhabung.

Quelle | BMF-Schreiben vom 13.12.2017, Az. IV A 4 – S 1547/13/10001-05, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 198680

bleiben sie mit uns verbunden