Zum Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen

Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern 30 % des Schulgeldes – maximal 5.000 EUR pro Jahr – für ein Kind als Sonderausgaben geltend machen. Zu den Bedingungen hat das Bayerische Landesamt für Steuern aktuell Stellung bezogen.

In der umfassenden Verfügung geht das Bayerische Landesamt für Steuern insbesondere auf die praxisrelevante Frage ein, in welchen Fällen eine begünstigte Schule/Einrichtung vorliegt (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 21.5.2014, Az. S 2221.1.1-9/42 St32).

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