Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.9.2023
- Lohnsteuer (Monatszahler): 11.9.2023
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.9.2023
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.9.2023
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.9.2023
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.9.2023. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.