Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sind, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erbe anfallen.
Hinweis: Im Streitfall diente das Gutachten auch als Grundlage für den geplanten Verkauf des Grundstücks. Der Bundesfinanzhof hielt dies für unschädlich, da diese weitere Zwecksetzung nichts am unmittelbaren Zusammenhang der Kosten mit der Nachlassregelung ändert (BFH-Urteil vom 19.6.2013, Az. II R 20/12).