Durch den Taifun „Haiyan“ sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Unterstützungsmaßnahmen erlassen, die vom 9.11.2013 bis zum 31.3.2014 gelten.
Die Maßnahmen betreffen die in Katastrophenfällen üblichen Billigkeitsmaßnahmen, wie z.B. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an Geschäftspartner, Arbeitslohnspenden sowie den vereinfachten Zuwendungsnachweis (BMFSchreiben vom 28.11.2013, Az. IV C 4 – S 2223/07/0015: 010).