| Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise für diese Leistungen angepasst. Der nun vorliegende Entwurf mit den Sachbezugswerten für 2021 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Mit Änderungen ist aber für gewöhnlich nicht mehr zu rechnen. |
In 2021 soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 237 EUR monatlich (in 2020 = 235 EUR) betragen. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll um 5 EUR auf dann 263 EUR steigen.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte 2021 (in Klammern für 2020) | ||
Mahlzeit | monatlich | kalendertäglich |
Frühstück | 55 EUR (54 EUR) | 1,83 EUR (1,80 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen | 104 EUR (102 EUR) | 3,47 EUR (3,40 EUR) |
Quelle | Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung