Einkünfteerzielungsabsicht: Zur ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen, wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Zu dem Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ liefert eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs