Doppelte Haushaltsführung: Keine Werbungskosten für vom Ehegatten gezahlte Wohnung
Liegt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Doch