Die Bundesregierung möchte die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge verbessern. Infolgedessen hat sie am 26.9.2012 eine Formulierungshilfe für ein Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz beschlossen. Nachfolgend einige wichtige Punkte im Überblick.
Anhebung von Höchstgrenzen
Bei als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwendungen für die Basisversorgung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Rürup-Verträge) soll die Förderhöchstgrenze von 20.000 EUR auf 24.000 EUR angehoben werden. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten ist eine Anhebung von 40.000 EUR auf 48.000 EUR vorgesehen.
Hinweis: Für die Kalenderjahre 2005 bis 2024 ist die Abzugsfähigkeit gestaffelt. Demzufolge beginnt die steuerliche Förderung im Veranlagungsjahr 2005 mit 60 % der begünstigten Beiträge (höchstens 60 % von (derzeit) 20.000 EUR/40.000 EUR). Dieser Prozentsatz steigt in den Folgejahren jährlich um zwei Punkte an.
Mehr Transparenz
Mit einem für die Anbieter verpflichtenden Produktinformationsblatt, das die wichtigsten Kriterien übersichtlich darstellt, sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten (Riester-Rente/Basis-Rente) erhöht werden. Zudem sollen die Abschluss- und Vertriebskosten bei einem Vertragswechsel begrenzt werden. Weitere Verbesserungen sind bei dem sogenannten „Wohn-Riesterr“ vorgesehen. Auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Riester-Vertrags gegen die verminderte Erwerbsfähigkeit abzusichern, soll erleichtert werden.
Hinweis: Die Änderungen sollen größtenteils zum 1.1.2013 in Kraft treten (BMF, Mitteilung vom 26.9.2012 „Mehr Transparenz bei der Riester-Rente“).