Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitung können als steuerermäßigende Handwerkerleistung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR) beansprucht werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof der profiskalischen Handhabung der Finanzverwaltung widersprochen.

Sachverhalt

Für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung seines privat genutzten Wohnhauses beantragte ein Steuerpflichtiger in seiner Steuererklärung eine Steuerermäßigung.

Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Dichtheitsprüfung mit einer Gutachtertätigkeit vergleichbar sei – und diese sei nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums nicht als Handwerkerleistung begünstigt. Diese Ansicht teilten in der Folge weder das Finanzgericht Köln noch der Bundesfinanzhof.

Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist demzufolge als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöht deren Lebensdauer, sichert deren nachhaltige Nutzbarkeit, dient der vorbeugenden Schadensabwehr und zählt damit zum Wesen der Instandhaltung, so der Bundesfinanzhof in seiner Urteilsbegründung.

Beachten Sie: Dies gilt auch dann, wenn hierüber eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt wird. Denn durch das Ausstellen einer solchen Bescheinigung wird eine handwerkliche Leistung weder zu einer gutachterlichen Tätigkeit, noch verliert sie ihren Instandhaltungscharakter.

Quelle: BFH-Urteil vom 6.11.2014, Az. VI R 1/13, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 174486; BMF-Schreiben vom 10.1.2014, Az. IV C 4 – S 2296-b/07/0003 :004, Rz. 22

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