Infolge der hohen Nachfrage des laufenden Förderprogramms zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei
Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden die Fördermittel für 2012 vermutlich bald ausgeschöpft sein. Durch eine
Anpassung der Förderrichtlinie stellt das Bundesumweltministerium jedoch sicher, dass Nachrüstungen mit
Partikelfiltern grundsätzlich bis Ende 2013 gefördert werden können.
Somit können auch nach Ausschöpfung der für das Haushaltsjahr 2012 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von
30 Millionen EUR weiterhin Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gestellt werden.
Entsprechende Bewilligungen werden jedoch unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass im Bundeshaushalt
2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Auszahlung erfolgt dann nach Inkrafttreten des
Bundeshaushaltes 2013.
Hinweis: Für Nachrüstungen, die bis Ende 2012 durchgeführt werden und zu denen Anträge bis zum Ablauf des
15.2.2013 beim BAFA eingehen, beträgt der Fördersatz unverändert 330 EUR. Für Nachrüstungen, die im nächsten
Jahr durchgeführt werden, wird die Förderung auf 260 EUR reduziert (BMU, Mitteilung Nr. 100/12 vom 10.7.2012).