Durch eine gesetzliche Neuregelung sollen Eltern zukünftig bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten.
Nach dem derzeitigen Zeitplan soll der Bundesrat voraussichtlich im September über die Gesetzesinitiative beraten. Das „Elterngeld Plus“ soll 2015 in Kraft treten. Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter www.iww.de/sl450 (Deutscher Bundestag, hib vom 4.6.2014 „Elterngeld Plus soll ab 2015 gelten“).
Keine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung
Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Weder der Gleichheitssatz noch der Schutz von Ehe und Familie erfordern nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung (BVerfG,
Beschluss vom 26.3.2014, Az. 1 BvR 1133/12).