Ab dem 1. Juli 2013 werden die Inhalte für die Entgeltbescheinigung für Arbeitgeber verbindlich. Dann tritt nämlich die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft, die die bisher freiwillig anzuwendende Entgeltbescheinigungsrichtlinie ablöst.
Zum Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2009 eine Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung erstellt, die viele, aber nicht alle Arbeitgeber als Maßstab für die Gestaltung der
Bescheinigungen genutzt haben. Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung soll eine normierte Entgeltbescheinigung erreicht werden, um sicher zu stellen, dass bundesweit einheitliche Angaben aus der Bescheinigung zur Verfügung stehen (Entgeltbescheinigungsverordnung vom 19.12.2012, BGBl I 2012, S. 2712).