Firmenwagen mit Eigenanteil: Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten

| Ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung ist auch dann ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens tatsächlich Kosten entstehen (im Streitfall: pauschale monatliche Zuzahlung zzgl. einer kilometerabhängigen Tankkostenzuzahlung). Da gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. |

Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass ein Werbungskostenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines Firmenwagens mangels eigenen Aufwands ausgeschlossen ist. Das Finanzgericht hat nun für die (teil-)entgeltliche Überlassung nachgelegt. Auch hier verbleibt es bei dem Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 9 Abs. 1
Satz 3 Nr. 5 Satz 8 Einkommensteuergesetz.

Dabei orientierte sich das Finanzgericht u. a. am Wortlaut dieser Vorschrift: Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen unentgeltlicher und teilentgeltlicher Überlassung, sodass unter die Vorschrift danach alle Arten der Überlassung fallen.

Quelle | FG Niedersachsen, Urteil vom 8.7.2020, Az. 9 K 78/19, Rev. BFH Az. VI R 35/20, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 217520; BFH-Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 33/11

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