Wer sein Unternehmen in absehbarer Zeit auf die nächste Generation übertragen will, sollte hiermit nicht mehr lange warten. Da die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer teilweise verfassungswidrig ist, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zu treffen. Diese muss bis (spätestens) zum 30.6.2016 erfolgen.
Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Fortgeltung der Normen bis zu einer Neuregelung angeordnet. Demzufolge können die Vergünstigungen in der Übergangszeit grundsätzlich wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Beachten Sie: Derzeit werden u.a. folgende Verschärfungen diskutiert:
– Lohnsummenprüfung für kleine Unternehmen,
– Neudefinition des begünstigten Vermögens,
– Bedürfnisprüfung für große Unternehmen.