| Mit dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ will die Bundesregierung erreichen, dass Immobilieninvestoren die Grunderwerbsteuer nicht mehr so leicht umgehen können. Im Kern geht es darum, Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht einzudämmen. Doch dieses Gesetz wird nun nicht mehr in 2019 verabschiedet werden. |
Ursprünglich sollte das Gesetz bis Ende November 2019 in „trockenen Tüchern“ sein und die Änderungen zum 1.1.2020 in Kraft treten. In einer Pressemitteilung vom 24.10.2019 hat die SPD-Bundestagsfraktion aber nun mitgeteilt, dass die Neuregelungen nicht am 1.1.2020 in Kraft treten werden. Vielmehr soll das Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden.
Quelle | SPD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 24.10.2019