Arbeitgeber müssen 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage abführen. Denn die Insolvenzgeldumlage steigt von 0
Prozent im Jahr 2011 auf 0,04 Prozent im Jahr 2012 (Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das
Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012 vom 2.12.2011, BGBl I 2011, 2452).