Ab welchen Werten müssen Erbinnen und Erben Steuern zahlen? Eine Orientierung zu dieser Frage bietet die vom
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg neu aufgelegte und inhaltlich überarbeitete Broschüre
„Steuertipps zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“.
Die Broschüre informiert u.a. darüber, dass die Vererbung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Eigentumswohnung oder des Einfamilienhauses an den Ehegatten oder den Lebenspartner steuerfrei ist. Die
Vererbung eines Familienheims an Kinder oder Enkel ist bei einer Wohnfläche von bis zu 200 qm in der Regel
ebenfalls steuerfrei.
Hinweis: Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.iww.de/sl116 (Mitteilung des
Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg vom 2.1.2012).