Lohnsteuer: Mitversicherte Krankenhausärzte in der Betriebshaftpflicht

Auf Bundesebene wurde beschlossen, dass die Mitversicherung angestellter Krankenhausärzte im Rahmen der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellt (OFD Rheinland und Münster, Kurzinfo Lohnsteuer-Außendienst, Nr. 01/2013 vom 14.2.2013).

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