| Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. |
Hintergrund: Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.
Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:
- zum 1.1.2021: 9,50 EUR
- zum 1.7.2021: 9,60 EUR
- zum 1.1.2022: 9,82 EUR
- zum 1.7.2022: 10,45 EUR
Quelle | BMAS, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.2020