| Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich bei geringfügig Beschäftigten die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung zum 1.10.2020 wie folgt erhöht haben:
U1 (Krankheit) = 1 % (bisher 0,9 %); U2 (Mutterschaft) = 0,39 % (bisher 0,19 %). |
Hintergrund
Am Umlageverfahren U1 nehmen in der Regel Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern teil. Die Umlage U2 müssen alle Arbeitgeber zahlen.
Haben Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis für ihre Minijobber eingereicht, dann passt die Minijob-Zentrale die Änderung der Umlagen automatisch an. Falls sich aber die Höhe des Verdienstes ändert, müssen die Arbeitgeber einen neuen Dauer-Beitragsnachweis übermitteln.
Quelle | Minijob-Zentrale, „Neue Umlagen U1/U2: Das gilt jetzt für Minijob-Arbeitgeber“, Mitteilung vom 21.9.2020