Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Bei Fragen zum Kindergeld dürfte ein Blick in die neue 133 Seiten umfassende Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern hilfreich sein.

Hinweis: Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen und kann unter www.iww.de/sl318 heruntergeladen werden (BZSt, Mitteilung vom 15.7.2013).

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