Nordrhein-Westfalen will die Grunderwerbsteuer erhöhen. Ab 1.1.2015 soll sie 6,5 % statt wie bisher 5 % betragen, um den Haushalt weiter zu konsolidieren.
Beachten Sie: Bei einem Kauf entsteht die Grunderwerbsteuer in der Regel mit rechtswirksamem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, das heißt des Kaufvertrags. Auf den Übergang von Nutzen und Lasten, den Grundbucheintrag und die Kaufpreiszahlung kommt es nicht an.
PRAXISHINWEIS: Wer beabsichtigt, zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2014 durchführen.
Quelle: Gesetzentwurf des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2014, Drs. 16/7147