Am 6.8.2014 wurde das (umstrittene) Lebensversicherungsreformgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regierung will damit insbesondere die Versicherungsbranche vor den Folgen der anhaltenden Niedrigzinsphase schützen.
Wichtige Reformpunkte in Kürze:
– Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten wird begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist.
– Der Garantiezins für Neuverträge wird ab 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt.
(Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz) vom 1.8.2014, BGBl I 2014, 1330; Bundesrat, „Plenum Kompakt“ zur Sitzung vom 11.7.2014)