| Im Monat März 2019 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten: |
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 11.3.2019
- Lohnsteuer (Monatszahler): 11.3.2019
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 11.3.2019
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 11.3.2019
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 11.3.2019
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie | Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 14.3.2019. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat März 2019 am 27.3.2019.
Verzugszinsen
| Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach
§ 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. |
Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2019 beträgt -0,88 Prozent.
Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:
- für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 Prozent
- für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 Prozent*
* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 7,12 Prozent.
Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:
Berechnung der Verzugszinsen | |
Zeitraum | Zins |
vom 1.7.2018 bis 31.12.2018 | -0,88 Prozent |
vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 | -0,88 Prozent |
vom 1.7.2017 bis 31.12.2017 | -0,88 Prozent |
vom 1.1.2017 bis 30.6.2017 | -0,88 Prozent |
vom 1.7.2016 bis 31.12.2016 | -0,88 Prozent |
vom 1.1.2016 bis 30.6.2016 | -0,83 Prozent |
vom 1.7.2015 bis 31.12.2015 | -0,83 Prozent |
vom 1.1.2015 bis 30.6.2015 | -0,83 Prozent |
vom 1.7.2014 bis 31.12.2014 | -0,73 Prozent |
vom 1.1.2014 bis 30.6.2014 | -0,63 Prozent |
vom 1.7.2013 bis 31.12.2013 | -0,38 Prozent |
vom 1.1.2013 bis 30.6.2013 | -0,13 Prozent |
Haftungsausschluss
Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.