Im Monat Dezember 2013 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
– Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): 10.12.2013
– Lohnsteuerzahler (Monatszahler): 10.12.2013
– Einkommensteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
– Kirchensteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
– Körperschaftsteuerzahler (vierteljährlich): 10.12.2013
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen endet am 13.12.2013. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt!
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
– Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2013 am 23.12.2013.
Hinweis: Der 24.12.2013 und der 31.12.2013 gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.