Im Monat Dezember 2015 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
– Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2015
– Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2015
– Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2015
– Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2015
– Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2015
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspätetenZahlung durch Überweisung endet am 14.12.2015. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2015 am 28.12.2015.
Beachten Sie: Der 31.12. gilt nicht als banküblicher Arbeitstag.