Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2016

Im Monat Dezember 2016 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:

Steuertermine (Fälligkeit):

– Umsatzsteuer (Monatszahler): 12.12.2016
– Lohnsteuer (Monatszahler): 12.12.2016
– Einkommensteuer (vierteljährlich): 12.12.2016
– Kirchensteuer (vierteljährlich): 12.12.2016
– Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 12.12.2016

Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 15.12.2016. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.

Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit): Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2016 am 28.12.2016.

bleiben sie mit uns verbunden