Steuertermine im Monat Januar 2013

Im Monat Januar 2013 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

     – Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.1.2013.

     – Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Barzahlung bis zum 10.1.2013.

Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung

durch Überweisung endet am 14.1.2013. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese

Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!

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