<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Abfindung Archive - Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</title>
	<atom:link href="https://just-steuerberater.de/tag/abfindung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Ihre Steuerkanzlei für Unternehmen Selbständige und Existenzgründer</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 Aug 2023 09:24:32 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen nur bei Zusammenballung der Einkünfte</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/ermaessigte-besteuerung-von-abfindungen-nur-bei-zusammenballung-der-einkuenfte/</link>
					<comments>https://just-steuerberater.de/ermaessigte-besteuerung-von-abfindungen-nur-bei-zusammenballung-der-einkuenfte/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Aug 2023 09:24:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[außerordentliche Einkünfte]]></category>
		<category><![CDATA[ermäßigte Besteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Zusammenballung Einkünfte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://just-steuerberater.de/?p=10750</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust nur dann ermäßigt besteuert werden, wenn sie zu einer Zusammenballung von Einkünften führt. Das Finanzgericht Niedersachsen hält diese Sichtweise bzw. Handhabung nicht für verfassungswidrig. Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und erhält er eine Abfindung, kann es sich hierbei um [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/ermaessigte-besteuerung-von-abfindungen-nur-bei-zusammenballung-der-einkuenfte/">Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen nur bei Zusammenballung der Einkünfte</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach ständiger Rechtsprechung kann <strong>eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust</strong> nur dann <strong>ermäßigt besteuert </strong>werden, wenn sie zu einer <strong>Zusammenballung von Einkünften </strong>führt. Das Finanzgericht Niedersachsen hält diese Sichtweise bzw. Handhabung<strong> nicht für verfassungswidrig.</strong></p>
<p>Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus und erhält er eine Abfindung, kann es sich hierbei um</p>
<ul>
<li><strong>„normal“ zu besteuernden Arbeitslohn</strong> i. S. des § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) oder</li>
<li>um <strong>steuerbegünstigte Entschädigungen</strong> nach § 24 Nr. 1 EStG handeln.</li>
</ul>
<p>Letztere können <strong>als außerordentliche Einkünfte</strong> (§ 34 EStG) einem ermäßigten Steuersatz <strong>(Fünftelregelung)</strong> unterliegen.</p>
<p>Eine Entschädigung ist aber nur dann tarifbegünstigt, wenn sie<strong> zu einer Zusammenballung von Einnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums</strong> führt. Diese Voraussetzung ist dann nicht erfüllt, wenn die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Entschädigung die <strong>bis zum Ende des Veranlagungszeitraums (Jahresende) entgehenden Einnahmen </strong>nicht übersteigt und der Steuerpflichtige keine weiteren Einnahmen bezieht, die er bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bezogen hätte.</p>
<p><strong>Beachten Sie | </strong>Maßgeblich ist, ob der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses <strong>in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält,</strong> als er <strong>bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses</strong> erhalten hätte.</p>
<p><strong>Quelle |</strong> FG Niedersachsen, Urteil vom 17.3.2023, Az. 15 K 19/21, unter <u>www.iww.de</u>, Abruf-Nr. 235758</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/ermaessigte-besteuerung-von-abfindungen-nur-bei-zusammenballung-der-einkuenfte/">Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen nur bei Zusammenballung der Einkünfte</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://just-steuerberater.de/ermaessigte-besteuerung-von-abfindungen-nur-bei-zusammenballung-der-einkuenfte/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld ermäßigt zu besteuern?</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/aufstockungsbetraege-zum-transferkurzarbeitergeld-ermaessigt-zu-besteuern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[relaunch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Mar 2018 10:19:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Auflösungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Transfergesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Transferkurzarbeitergeld]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://just-steuerberater.de/?p=6475</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#124; Erhält ein Arbeitnehmer wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Abfindung, wird diese nach der Fünftel-Regelung besteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Finanzgericht Münster ist nun der Auffassung, dass diese Vergünstigung auch für Zuschüsse einer Transfergesellschaft zum Transferkurzarbeitergeld anwendbar ist.  &#124; Um einen Arbeitnehmer dazu zu bewegen, der Auflösung des Dienstverhältnisses gegen Abfindung zuzustimmen, wird [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/aufstockungsbetraege-zum-transferkurzarbeitergeld-ermaessigt-zu-besteuern/">Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld ermäßigt zu besteuern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>| Erhält ein Arbeitnehmer wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Abfindung, wird diese <strong>nach der Fünftel-Regelung</strong> besteuert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Finanzgericht Münster ist nun der Auffassung, dass diese Vergünstigung auch für <strong>Zuschüsse einer Transfergesellschaft zum Transferkurzarbeitergeld</strong> anwendbar ist.  |</p>
<p>Um einen Arbeitnehmer dazu zu bewegen, der <strong>Auflösung des Dienstverhältnisses gegen Abfindung</strong> zuzustimmen, wird er oft für eine bestimmte Zeit <strong>einer Transfergesellschaft </strong>zugewiesen. Diese bildet ihn fort, um leichter einen Arbeitgeber zu finden, und zahlt häufig noch einen Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld. Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster sind sowohl die Abfindung als auch die Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld nach der <strong>Fünftel-Regelung</strong> zu besteuern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer in der Transfergesellschaft nur fortgebildet wird. Ob der Bundesfinanzhof dieser Sichtweise beipflichten wird, wird das <strong>Revisionsverfahren</strong> zeigen.</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Praxishinweis |</strong> Der ermäßigte Steuertarif erfordert einen zusammengeballten Zufluss der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum (VZ). Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in späteren VZ aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden oder der Steuerpflichtige in einem anderen VZ nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Quelle |</strong> FG Münster, Urteil vom 15.11.2017, Az. 7 K 2635/16 E, Rev. BFH Az. IX R 44/17, unter <u>www.iww.de</u>, Abruf-Nr. 198375</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/aufstockungsbetraege-zum-transferkurzarbeitergeld-ermaessigt-zu-besteuern/">Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld ermäßigt zu besteuern?</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags steuerbegünstigt?</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/abfindung-auch-bei-einvernehmlicher-aufloesung-des-arbeitsvertrags-steuerbeguenstigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[relaunch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Nov 2017 08:21:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufläsungsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof]]></category>
		<category><![CDATA[Interessenlage]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsparteien]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://just-steuerberater.de/?p=6318</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#124; Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Abfindungszahlung auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer zur Beendigung eines auch vom Arbeitgeber verursachten Konflikts auf diesen zugeht und den Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Abfindungsregelung fordert. &#124; Hintergrund: Nach Ansicht der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzhofs setzt die tarifbegünstigte Besteuerung der Abfindungszahlung als Entschädigung voraus, dass die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/abfindung-auch-bei-einvernehmlicher-aufloesung-des-arbeitsvertrags-steuerbeguenstigt/">Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags steuerbegünstigt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>| Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine <strong>Abfindungszahlung </strong>auch dann ermäßigt besteuert werden, wenn der Arbeitnehmer zur Beendigung eines auch vom Arbeitgeber verursachten Konflikts auf diesen zugeht und den <strong>Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Abfindungsregelung</strong> fordert. |</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Nach Ansicht der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzhofs setzt die tarifbegünstigte Besteuerung der Abfindungszahlung als Entschädigung voraus, dass</p>
<ul>
<li>die Beendigung oder Änderung des Vertrags <strong>vom Arbeitgeber</strong> ausgeht oder</li>
<li>der Arbeitnehmer beim Abschluss einer Aufhebungs- oder Änderungsvereinbarung unter einem nicht <strong>unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt</strong> hat.</li>
</ul>
<p>Der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis <strong>nicht aus eigenem Antrieb</strong> herbeigeführt haben, so der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2001.</p>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Sachverhalt</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Ein Steuerpflichtiger war als Verwaltungsangestellter bei einer Stadt beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet. In dem Auflösungsvertrag war auch die Zahlung einer Abfindung geregelt. Das Finanzamt versagte die ermäßigte Besteuerung der Abfindung, weil nicht erkennbar sei, dass der Steuerpflichtige bei Vertragsabschluss unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck gestanden habe.</p>
<p>Demgegenüber gab der Steuerpflichtige an, dass eine Konfliktlage bestand, weil er sich seit mehreren Jahren um eine Höhergruppierung bemüht und auch mit Klage gedroht habe. Er habe ein Interesse daran gehabt, nicht noch ein weiteres Jahr bis zum regulären Renteneintritt unter dieser Drucksituation arbeiten zu müssen.</p>
<p>Die Arbeitgeberin habe im Rahmen eines für sie geltenden Haushaltssicherungskonzepts zahlreiche Maßnahmen zur Sanierung des Haushalts beschlossen, wozu auch Vereinbarungen über den vorzeitigen Ruhestandsantritt von Stelleninhabern rentennaher Jahrgänge gehört hätten.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Das Finanzgericht Münster gab der Klage des Steuerpflichtigen statt. Nach Ansicht der Finanzrichter reicht es für die von der Rechtsprechung geforderte Konfliktlage bereits aus, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine <strong>gegensätzliche Interessenlage</strong> bestand, die die Parteien im Konsens lösen. Auf das Gewicht und den Zeitpunkt der jeweiligen Verursachungsbeiträge kommt es nicht entscheidend an, solange <strong>beide Vertragsparteien </strong>zu der Entstehung des Konflikts beigetragen hätten.</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Praxishinweis |</strong> Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, da bislang nicht abschließend geklärt ist, welche Anforderungen an eine solche Konfliktlage zu stellen sind. Da die Revision inzwischen anhängig ist, sollten vergleichbare Fälle mittels Einspruch bis zur höchstrichterlichen Klärung offengehalten werden.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Quelle | </strong>FG Münster, Urteil vom 17.3.2017, Az. 1 K 3037/14 E, Rev. BFH Az. IX R 16/17, unter <u>www.iww.de</u>, Abruf-Nr. 194504; BMF-Schreiben vom 1.11.2013, Az. IV C 4 &#8211; S 2290/13/10002, Rz. 1; BFH-Urteil vom 29.2.2012, Az. IX R 28/11; BFH-Urteil vom 12.12.2001, Az. XI R 38/00</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/abfindung-auch-bei-einvernehmlicher-aufloesung-des-arbeitsvertrags-steuerbeguenstigt/">Abfindung auch bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags steuerbegünstigt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
