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	<title>Arbeitsmarkt Archive - Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</title>
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	<description>Ihre Steuerkanzlei für Unternehmen Selbständige und Existenzgründer</description>
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		<title>Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:38:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründer]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Damit müssen arbeitslose Existenzgründer beim Gründungszuschuss erhebliche Einschnitte in Kauf nehmen. Vollständige Ermessensleistung Der Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt. Somit liegt es künftig im Ermessen der Arbeitsagenturen, ob der Zuschuss gewährt wird. Jenseits der Beurteilung der Tragfähigkeit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/aufgrund-einer-entscheidung-der-europaischen-kommission-vom-26-1-2011-durfen-deutsche-finanzamter-die/">Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Damit<br />
müssen arbeitslose Existenzgründer beim Gründungszuschuss erhebliche Einschnitte in Kauf nehmen.</p>
<p><strong>Vollständige Ermessensleistung</strong></p>
<p>Der Gründungszuschuss wird von einer teilweisen Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt.<br />
Somit liegt es künftig im Ermessen der Arbeitsagenturen, ob der Zuschuss gewährt wird. Jenseits der Beurteilung der<br />
Tragfähigkeit des Geschäftskonzeptes ist durch den Vermittler die persönliche Eignung der Gründerin bzw. des<br />
Gründers einzuschätzen.</p>
<p><strong>Geringere Förderung bei gleicher Förderdauer</strong></p>
<p>Die erste Förderphase &#8211; Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und 300 EUR zur sozialen<br />
Absicherung &#8211; wird von neun auf sechs Monate verkürzt. Die zweite Förderphase &#8211; pauschal 300 EUR zur sozialen<br />
Absicherung &#8211; wird von sechs auf neun Monate verlängert.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Damit beträgt die mögliche Gesamtförderdauer weiterhin 15 Monate; die Förderungshöhe wird aber<br />
regelmäßig geringer ausfallen.</p>
<p><strong>Längerer Restanspruch auf Arbeitslosengeld</strong></p>
<p>Darüber hinaus müssen Arbeitslose künftig einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens noch 150 statt<br />
wie bisher 90 Tagen vorweisen, um den Gründungszuschuss erhalten zu können.</p>
<p><strong>Inkrafttreten</strong></p>
<p>Die vorgenannten Neuregelungen treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft; voraussichtlich also<br />
noch im Dezember 2011 (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, Drs. 762/11 (B)<br />
vom 25.11.2011).</p>
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