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Anspruch auf Entgeltumwandlung: Arbeitgeber hat keine Aufklärungspflicht

Ein Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen.

Im Streitfall verlangte ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem bisherigen Arbeitgeber Schadenersatz, da ihn dieser nicht auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung hingewiesen habe. Nachdem bereits die Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, blieb nun auch die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos (BAG-Urteil vom 21.1.2014, Az. 3 AZR 807/11).

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