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	<title>Minijob Archive - Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</title>
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	<description>Ihre Steuerkanzlei für Unternehmen Selbständige und Existenzgründer</description>
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		<title>Regeln für schwankenden Verdienst im Minijob</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jan 2026 07:00:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresverdienstgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Krankheitsvertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[schwankender Verdienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn das Einkommen bei einem Minijob nicht immer gleich hoch ist, spricht man von einem schwankenden Verdienst. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – solange Regeln eingehalten werden. Hierüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert. Der monatliche Verdienst darf im Durchschnitt 556 EUR (ab 2026: 603 EUR) nicht überschreiten. Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn <strong>das Einkommen bei einem Minijob nicht immer gleich hoch</strong> ist, spricht man von einem <strong>schwankenden Verdienst.</strong> Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – solange <strong>Regeln eingehalten</strong> werden. Hierüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.</p>
<p>Der <strong>monatliche Verdienst darf im Durchschnitt 556 EUR (ab 2026: 603 EUR) nicht überschreiten. </strong>Entscheidend ist nicht jeder einzelne Monat, sondern <strong>der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. </strong>Das heißt: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor – solange <strong>die Jahresverdienstgrenze</strong> (2025: 6.672 EUR (12 Monate x 556 EUR); ab 2026: 7.236 EUR (12 Monate x 603 EUR)) eingehalten wird.</p>
<p>Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst <strong>vorausschauend schätzen.</strong> Dabei sind <strong>regelmäßig wiederkehrende und vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen</strong><br />
(z. B. Weihnachtsgeld) <strong>bei der Prognose zu berücksichtigen.</strong></p>
<p><strong>Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar.</strong> Beispielsweise kann es durch eine Krankheitsvertretung vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze überschreitet. Dies ist <strong>unter den folgenden Voraussetzungen</strong> möglich:</p>
<ul>
<li>Das Überschreiten muss <strong>unvorhersehbar</strong> sein.</li>
<li>Es kommt <strong>nur gelegentlich</strong> vor <strong>(maximal zwei Mal in 12 Monaten).</strong></li>
<li>Der Verdienst darf <strong>nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze </strong>betragen.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Beispiel</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Ein Verkäufer hat seit dem 1.4.2025 einen Minijob. Er verdient regelmäßig im Monat 510 EUR. Durch eine einmalige Krankheitsvertretung beträgt sein Verdienst im September 2025<br />
1.100 EUR.</p>
<p>Es besteht weiterhin ein Minijob. Der Verdienst überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze. Jedoch liegt ein unvorhersehbares und einmaliges Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.112 EUR vor.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Quelle |</strong> Minijob-Zentrale, Mitteilung vom 5.11.2025: „Mehr verdienen im Minijob: Regeln für schwankenden Verdienst“</p>
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		<item>
		<title>Alles Wichtige zum Urlaub in einem Minijob</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/alles-wichtige-zum-urlaub-in-einem-minijob/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2025 10:18:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[unregelmäßige Arbeitszeit]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsentgelt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch in einem Minijob gibt es bezahlten Urlaub. Doch in diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: Wie viele freie Tage stehen einem Minijobber zu? Was gilt bei unregelmäßiger Arbeitszeit? Wie wirkt sich das Urlaubsgeld auf den Minijob aus? Diese und weitere Fragen hat die Minijob-Zentrale jüngst beantwortet. So erläutert die Minijob-Zentrale beispielsweise, dass der Lohn [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch <strong>in einem Minijob gibt es bezahlten Urlaub.</strong> Doch in diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen: <strong>Wie viele freie Tage </strong>stehen einem Minijobber zu? Was gilt <strong>bei unregelmäßiger Arbeitszeit?</strong> Wie wirkt sich <strong>das Urlaubsgeld auf den Minijob</strong> aus? Diese und weitere Fragen hat die Minijob-Zentrale jüngst beantwortet.</p>
<p>So erläutert die Minijob-Zentrale beispielsweise, dass <strong>der Lohn</strong> während des Urlaubs <strong>weitergezahlt werden muss (Urlaubsentgelt).</strong> Das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Zusätzlich <strong>kann es Urlaubsgeld</strong> geben (als freiwillige Zahlung zum Urlaub).</p>
<p><strong>Beachten Sie | </strong>Die <strong>Fragen und Antworten</strong> der Minijob-Zentrale erhalten Sie unter <u>www.iww.de/s13121</u>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Quelle |</strong> Minijob-Zentrale vom 11.6.2025 „Urlaub im Minijob: Ihre Fragen – Wir antworten!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Minijob: Online-Rechner zur Bestimmung des Mindesturlaubs</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijob-online-rechner-zur-bestimmung-des-mindesturlaubs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[relaunch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Sep 2018 09:55:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[bruchteiligen Urlaubstag]]></category>
		<category><![CDATA[Mindesturlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[unregelmäßige Arbeitstage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#124; Die Minijob-Zentrale hat einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem der Mindesturlaub im Minijob ermittelt werden kann. Diesen Rechner erhalten Sie unter www.iww.de/s1875. Bei der Eingabe ist zu unterscheiden, ob die Beschäftigung bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen pro Arbeitswoche erfolgt oder, ob Minijobber mit unregelmäßigen Arbeitstagen pro Woche beschäftigt sind. Im zweiten Fall sind die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>| Die Minijob-Zentrale hat einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem der <strong>Mindesturlaub im Minijob</strong> ermittelt werden kann. Diesen Rechner erhalten Sie unter <u>www.iww.de/s1875</u>. Bei der Eingabe ist zu unterscheiden, ob die Beschäftigung <strong>bei gleicher Anzahl von Arbeitstagen</strong> pro Arbeitswoche erfolgt oder, ob Minijobber <strong>mit unregelmäßigen Arbeitstagen</strong> pro Woche beschäftigt sind. Im zweiten Fall sind die durchschnittlichen Beschäftigungstage im Jahr anzugeben. |</p>
<p>Bruchteile von Urlaubstagen, die <strong>mindestens einen halben Tag</strong> ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz). Hat ein Arbeitnehmer indes Anspruch auf Urlaub, der <strong>weniger als einen halben Urlaubstag</strong> beträgt, ist der Anspruch weder auf- noch abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen Abweichendes regeln. Es verbleibt bei dem Anspruch auf den <strong>bruchteiligen Urlaubstag. </strong>Dies hat aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden.</p>
<p><strong>Quelle |</strong> Minijob-Zentrale vom 2.8.2018 „NEU: Online-Rechner für Mindesturlaub im Minijob“; BAG-Urteil vom 23.1.2018, Az. 9 AZR 200/17, unter <u>www.iww.de</u>, Abruf-Nr. 201700</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber sind zusammenzurechnen</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/zwei-minijobs-bei-einem-arbeitgeber-sind-zusammenzurechnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[relaunch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Jul 2017 09:35:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[einheitliches Beschäftigungsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelfirma]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In ihrer „Nachgefragt-Reihe“ hat die Minijob-Zentrale jüngst die Frage beantwortet, ob derselbe Arbeitgeber einen Minijobber gleichzeitig in seiner Einzelfirma und in seinem privaten Haushalt beschäftigen kann. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, dürfte aber wegen der damit verbundenen Restriktionen oftmals nicht wirklich praktikabel sein.&#124; Sachverhalt Ein Zahnarzt hat in seiner Praxis eine 450-EUR-Minijobberin als Raumpflegerin beschäftigt. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In ihrer „Nachgefragt-Reihe“ hat die Minijob-Zentrale jüngst die Frage beantwortet, ob derselbe Arbeitgeber einen Minijobber <strong>gleichzeitig in seiner Einzelfirma und in seinem privaten Haushalt</strong> beschäftigen kann. Dies ist zwar grundsätzlich möglich, dürfte aber wegen der damit verbundenen Restriktionen oftmals nicht wirklich praktikabel sein.|</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Sachverhalt</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Ein Zahnarzt hat in seiner Praxis eine 450-EUR-Minijobberin als Raumpflegerin beschäftigt. Zusätzlich möchte er sie (ebenfalls auf 450-EUR-Basis) in seinem privaten Haushalt als Haushaltshilfe einstellen. Die Beschäftigung als Haushaltshilfe soll über das Haushaltsscheck-Verfahren abgerechnet werden. Ist das möglich?</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Zahnarzt kann die Minijobberin sowohl in seiner Praxis als auch in seinem Privathaushalt beschäftigen. Da es sich dabei aber um <strong>ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis</strong> handelt, ist die Minijobberin ausschließlich über die Praxis zu melden und abzurechnen, sodass die <strong>für gewerbliche Minijobs üblichen Abgaben</strong> auf den Gesamtverdienst aus beiden Beschäftigungen zu zahlen sind.</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Praxishinweis |</strong> Der Gesamtverdienst darf (durchschnittlich) im Monat 450 EUR nicht überschreiten. Anderenfalls handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><strong>Quelle | </strong>Minijob-Zentrale vom 24.4.2017 „Nachgefragt (17): 2 Minijobs bei einem Arbeitgeber – geht das?“, unter <u>iww.de/s145</u></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Minijob: Kein Nachreichen von Meldungen zur Befreiung von der RV-Pflicht</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijob-kein-nachreichen-von-meldungen-zur-befreiung-von-rv-pflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2014 06:09:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Befreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Meldungen]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[RV-Pflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der letzten Zeit haben die Betriebsprüfer die fristgerechte Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verstärkt überprüft. Lagen die Meldungen nicht vor, gingen die Prüfer von der Versicherungspflicht aus und forderten die Beiträge nach. Hierauf hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hingewiesen. Der DStV hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die Minijob-Zentrale [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der letzten Zeit haben die Betriebsprüfer die fristgerechte Meldung der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verstärkt überprüft. Lagen die Meldungen nicht vor, gingen die Prüfer von der Versicherungspflicht aus und forderten die Beiträge nach. Hierauf hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hingewiesen. Der DStV hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die Minijob-Zentrale nunmehr eine Fristverlängerung gewährt hat.<br />
<strong><br />
Zum Hintergrund</strong></p>
<p>Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgenommen haben und deren Vergütung weiterhin maximal 400 EUR beträgt, bleiben auch künftig rentenversicherungsfrei. Für neue Beschäftigungsverhältnisse sowie für Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt aufgrund der Neuregelung auf bis zu 450 EUR angehoben wurde, tritt hingegen die Rentenversicherungspflicht ein.</p>
<p>Die (Beibehaltung der) Versicherungsfreiheit setzt in diesen Fällen den schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht voraus. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die gewünschte Befreiung an die Einzugsstelle melden &#8211; und zwar spätestens innerhalb von sechs<br />
Wochen nach Zugang des Antrags.</p>
<p><strong>Zeitliche Regelungen</strong></p>
<p>Nach Rücksprache des DStV mit der Minijob-Zentrale gilt bis zum 30.6.2014 Folgendes: Hat der Arbeitgeber in Entgelterhöhungsfällen einen fristgerechten Antrag des Arbeitnehmers zu den Entgeltunterlagen genommen, dies bislang jedoch nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, muss diese fehlende Meldung nicht nachgeholt werden. Der<br />
Arbeitnehmer ist dennoch von der Versicherungspflicht befreit.</p>
<p>Hinweis: Fehlt bereits der Befreiungsantrag, besteht vom Tag der Entgelterhöhung bis zum Tag vor Wirksamkeit der Befreiung Rentenversicherungspflicht.</p>
<p>Ab 1.7.2014 muss der Arbeitgeber für neue Beschäftigungsverhältnisse bzw. in Entgelterhöhungsfällen den Eingang des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale anzeigen. Anderenfalls ergibt sich die Versicherungspflicht bis zum Tag vor Wirksamkeit der<br />
Befreiung.</p>
<p>Beachten Sie: Weitere ausführliche Hinweise sind in einem Newsletter der Minijob-Zentrale (unter www.iww.de/sl429 ) enthalten (DStV, Mitteilung vom 25.3.2014; DStV, Mitteilung vom 20.3.2014).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/minijob-kein-nachreichen-von-meldungen-zur-befreiung-von-rv-pflicht/">Minijob: Kein Nachreichen von Meldungen zur Befreiung von der RV-Pflicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Minijob-Zentrale bietet kostenlose Hotline zur Minijob-Neuregelung an</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijob-zentrale-bietet-kostenlose-hotline-zur-minijob-neuregelung-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Feb 2013 08:29:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Hotline]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob-Zentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Übergangsregelung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Fragen rund um die Minijob-Neuregelung hat die Minijob-Zentrale eine kostenlose Hotline geschaltet, die unter der Nummer 0800-6464562 erreichbar ist. Zum Hintergrund Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde die Entgeltgrenze ab 1.1.2013 um 50 EUR auf 450 EUR erhöht. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt, wobei eine Befreiung auf [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/minijob-zentrale-bietet-kostenlose-hotline-zur-minijob-neuregelung-an/">Minijob-Zentrale bietet kostenlose Hotline zur Minijob-Neuregelung an</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für Fragen rund um die Minijob-Neuregelung hat die Minijob-Zentrale eine kostenlose Hotline geschaltet, die unter der Nummer 0800-6464562 erreichbar ist.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund</strong></p>
<p>Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde die Entgeltgrenze ab 1.1.2013 um 50 EUR auf 450 EUR erhöht. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt, wobei eine Befreiung auf Antrag möglich ist. Für vor dem 1.1.2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind Bestandsschutz- und Übergangsregelungen zu beachten (Minijob-Zentrale vom 20.12.2012 „Kostenlose Hotline zur Minijob-Neuregelung“).</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://just-steuerberater.de/minijob-zentrale-bietet-kostenlose-hotline-zur-minijob-neuregelung-an/">Minijob-Zentrale bietet kostenlose Hotline zur Minijob-Neuregelung an</a> erschien zuerst auf <a href="https://just-steuerberater.de">Just Steuerberatungsgesellschaft Ihr Steuerberater in Stuttgart</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Minijobs: Die Entgeltgrenze wird auf 450 EUR erhöht</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijobs-die-entgeltgrenze-wird-auf-450-eur-erhoht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jan 2013 07:41:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[400 EUR]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.2012 gebilligt. Damit sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab 2013 neue Spielregeln zu beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Minijob ab 1.1.2013 neu aufgenommen wird oder ob es sich um einen bereits bestehenden Minijob handelt. Für vor dem 1.1.2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse gelten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.2012 gebilligt. Damit sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab 2013 neue Spielregeln zu beachten. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Minijob ab 1.1.2013 neu aufgenommen wird oder ob es sich um einen bereits bestehenden Minijob handelt. Für vor dem 1.1.2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse gelten nämlich zahlreiche Bestandsschutz- und Übergangsregelungen.</p>
<p><strong>Neue Minijobs ab 1.1.2013</strong></p>
<p>Für Personen, die ab 1.1.2013 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, steigt die<br />
Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR im Monat. Entsprechend wird die Grenze für das monatliche<br />
Gleitzonenentgelt um 50 EUR auf 850 EUR angehoben.</p>
<p>Darüber hinaus werden Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Hierfür muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht.</p>
<p><strong>Hinweis</strong>: Derzeit gilt spiegelbildlich, dass zunächst Rentenversicherungsfreiheit besteht, Minijobber auf Antrag aber eine Versicherungspflicht begründen können.</p>
<p>Da der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts zahlt,<br />
müssen Minijobber „nur“ die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz ausgleichen. Ab 2013 sinkt der Beitragssatz auf 18,9 %, sodass der Eigenanteil demzufolge nur 3,9 % beträgt.</p>
<p>Allerdings ist eine sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten, die ab nächstem Jahr 175 EUR (statt bisher 155 EUR) betragen wird. Dies bedeutet, dass mindestens ein Rentenversicherungsbeitrag von 33,08 EUR (18,9 % von 175 EUR) abzuführen ist.</p>
<p><strong>Beispiel</strong>: Minijobber A erhält ein monatliches Entgelt von 100 EUR. Sein Anteil am Rentenversicherungsbeitrag berechnet sich wie folgt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>RV-Beitrag gesamt: (18,9 % von 175 EUR) 33,08 EUR</li>
</ul>
<ul>
<li>Anteil Arbeitgeber: (15 % von 100 EUR) 15,00 EUR</li>
</ul>
<ul>
<li>Anteil Arbeitnehmer: 18,08 EUR</li>
</ul>
<p>Da A einen Anteil von 18,08 EUR aufbringen muss, erhält er ein Nettoentgelt in Höhe von 81,92 EUR.<br />
<strong>Hinweis</strong>: Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 EUR findet ab 2013 auch bei rentenversicherungspflichtigen Minijobs Anwendung, die vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurden.</p>
<p><strong>Bestandsschutz- und Übergangsregelungen</strong></p>
<p>Mit der gesetzlichen Neuregelung sind wichtige Bestandsschutz- und Übergangsregelungen verbunden.<br />
Auszugsweise sind folgende Punkte zu beachten:</p>
<ul>
<li>Wer in einem bestehenden versicherungsfreien Minijob weiterarbeitet, ist auch künftig<br />
rentenversicherungsfrei. Minijobber können in diesem Fall aber wie bisher auf die Versicherungsfreiheit<br />
verzichten.</li>
</ul>
<ul>
<li>Erhöht der Arbeitgeber ab 1.1.2013 den monatlichen Verdienst auf einen Betrag von mehr als 400 EUR und<br />
weniger als 450,01 EUR, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht. Somit tritt Versicherungspflicht in der<br />
Rentenversicherung ein, von der sich der Minijobber befreien lassen kann.</li>
</ul>
<p><strong>Informationsschreiben für Arbeitgeber</strong></p>
<p>Nach Informationen der Minijob-Zentrale sollen alle Minijob-Arbeitgeber über die neue Rechtslage schriftlich informiert werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist (Bundesrat, Mitteilung Nr. 181/2012 vom 23.11.2012: „Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber“; www.minijob-zentrale.de: „Verdienstgrenze für Minijobber<br />
steigt ab dem 1. Januar 2013 auf 450 EUR“; www.deutsche-rentenversicherung.de: „Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen &#8211; Fragen und Antworten zu Minijobs“; Bundesrat, Mitteilung Nr. 180/2012 vom 23.11.2012: „Beitragssätze in der Rentenversicherung sinken“).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Minijob-Grenze bald bei 450 EUR?</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijob-grenze-bald-bei-450-eur/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 18:48:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragssatz]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[verdienstgrenze]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden. Ferner soll eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, die der sozialen Absicherung dienen soll. Somit müssten Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 % aufstocken (= 18,40 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den Plänen der Regierungskoalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber ab 2013 von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden.</p>
<p>Ferner soll eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt werden, die der sozialen Absicherung dienen soll. Somit müssten Minijobber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % auf den normalen Beitragssatz von aktuell 19,6 % aufstocken (= 18,40 EUR bei einem Verdienst von 400 EUR). Wer dies<br />
nicht möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.</p>
<p>Hinweis Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor (www.minijob zentrale.de, Meldung vom 18.7.2012).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Minijobber: Aufstockungsbeträge sinken ab 2012</title>
		<link>https://just-steuerberater.de/minijobber-aufstockungsbetrage-sinken-ab-2012/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Just]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 10:23:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[pflichtsbeitragszeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der freiwillige Aufstockungsbetrag für geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt ab 2012 geringer aus, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 % auf 19,6 % gesunken ist. Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit, zahlt er die Differenz vom pauschalen Satz (15 %) zum regulären Beitragssatz (19,6 %). Bei einem Entgelt von 400 EUR ergibt [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der freiwillige Aufstockungsbetrag für geringfügig Beschäftigte zur gesetzlichen Rentenversicherung fällt ab 2012<br />
geringer aus, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 % auf 19,6 % gesunken ist.<br />
Verzichtet der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit, zahlt er die Differenz vom pauschalen Satz (15 %) zum<br />
regulären Beitragssatz (19,6 %). Bei einem Entgelt von 400 EUR ergibt sich in 2012 ein monatlicher Betrag von 18,40 EUR.</p>
<p><strong>Hinweis 1</strong>: Durch die freiwillige Zahlung erwerben geringfügig Beschäftigte vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der<br />
Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Hinweis 2:</strong> Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Beitragsaufstockung zu informieren.</p>
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