Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs führen die Gewinne nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen, weil die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung in Form der Lieferung von Gold.
Beachten Sie: Gewinne müssen aber versteuert werden, wenn der An- und Verkauf innerhalb eines Jahres realisiert werden (privates Veräußerungsgeschäft). Kapitalanleger sollten also darauf achten, dass sie die Wertpapiere erst verkaufen, wenn die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Quelle: BFH-Urteile vom 12.5.2015, Az. VIII R 4/15 und Az. VIII R 35/14, unter www.iww.de, Abruf-Nrn. 179254 und 179253