| Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise nicht zu verschieben. Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 3.12.2020 (Az. IV C 5 – S 2353/19/10010 :002) aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1.1.2021. |