Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Kindergeld: Diese Werte gelten für 2026
Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, ist zum 1.1.2026 von 12.096 EUR auf 12.348 EUR erhöht worden. Da der Unterhaltshöchstbetrag