Verdeckte Gewinnausschüttung: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. So lautet