Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben endet am 31.12.2011. Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät daher den Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, eine Klärung ihres Kontos umgehend zu beantragen. Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974.
Hinweis: Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherungbund.de heruntergeladen werden (Deutsche Rentenversicherung Bund, Mitteilung vom 26.5.2011).