Ab 2012 sind mehr Unternehmer verpflichtet, ihre Zusammenfassenden Meldungen monatlich abzugeben. Der Grund
liegt in der Halbierung der Bagatellgrenze von 100.000 EUR auf 50.000 EUR.
Zusammenfassende Meldungen müssen Unternehmer beispielsweise für innergemeinschaftliche Lieferungen sowie
für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte abgeben. Grundsätzlich ist ein monatlicher Erklärungsturnus
vorgesehen, wobei die Meldung bis zum 25. Tag des Folgemonats an das Bundeszentralamt für Steuern zu
übermitteln ist.
Bagatellgrenzen
Der Unternehmer kann seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte
wahlweise auch in quartalsweisen Zusammenfassenden Meldungen deklarieren, wenn die Summe der
innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte weder für das laufende Quartal
noch für eines der vier vorangehenden Quartale jeweils mehr als 100.000 EUR beträgt. Ab 2012 reduziert sich dieser
Betrag auf 50.000 EUR.
Hinweis: Wird der Grenzbetrag überschritten, hat der Unternehmer bis zum 25. Tag nach Ablauf des
Kalendermonats, in dem der Betrag überschritten wird, eine Zusammenfassende Meldung für diesen Kalendermonat
und die bereits abgelaufenen Kalendermonate dieses Kalendervierteljahres zu übermitteln.